{"id":720,"date":"2012-08-23T10:10:30","date_gmt":"2012-08-23T10:10:30","guid":{"rendered":"http:\/\/alpinenetwork.org\/statuto-della-rete-montagna-2\/"},"modified":"2017-11-20T14:33:19","modified_gmt":"2017-11-20T13:33:19","slug":"statuto-della-rete-montagna","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/alpinenetwork.org\/de\/statuto-della-rete-montagna\/","title":{"rendered":"Satzung des Internationalen Vereins &#8220;Rete Montagna&#8221;"},"content":{"rendered":"<p><!--:it--><!--:--><!--:de--><\/p>\n<p><strong>Name &#8211; Sitz &#8211; Ziele<\/strong><\/p>\n<p>Es wird der Verein &#8220;RETE MONTAGNA&#8221; gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Von Instituten der Forschung \u00fcber die Bergwelt, d.h. Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen, Organisationen, \u00f6ffentlichen und privaten Instituten, die in irgendeiner Form und Weise Studien und Forschungen zum Thema Bergwelt, Leben in den Bergen und Kultur der Bergwelt in ihren verschiedenen Ausdruckweisen und Traditionen durchf\u00fchren und f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in Belluno (BL), Piazza Mercato Nr 26.<\/p>\n<p>Der Verein ist ohne Gewinnzweck. Er verfolgt ausschliesslich gemeinn\u00fctzige Zwecke. Er verfolgt das Ziel, ein Netzwerk von Verbindungen zwischen den Mitgliedern zu schaffen, um damit die Koordination, Vergleiche, den Austausch und die Fortbildung, die Verbreitung, die Erhaltung des wissenschaftlichen und kulturellen Gutes der Mitglieder zu erweitern sowie auch eine synergetische Steigerung ihrer verschiedenen Initiativen und Erfahrungen zu erreichen. Dies alles mit dem Ziel einer Vertiefung der Kenntnisse \u00fcber die Bergwelt und einer Aufwertung ihrer Kultur und eines verbesserten Schutzes zu ihrer Erhaltung.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt seine Ziele durch:<\/p>\n<ul>\n<li>die Schaffung eines Katalogs aller Bibliotheken und Archive, die bei den einzelnen Mitgliedern zur Konsultation zur Verf\u00fcgung stehen;<\/li>\n<li>die Einleitung von Arbeitsvorschl\u00e4gen zu koordinierten und verbundenen Studien der Mitglieder, auch in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen durch die F\u00f6rderung von Tagungen, Ver\u00f6ffentlichungen, Weiterbildungskursen, Studien \u00fcber die Bergwelt, insbesondere im Bereich der Alpen und der Gebirge Europas;<\/li>\n<li>Austausch eigener Erfahrungen der einzelnen Mitglieder;<\/li>\n<li>die Koordinierung und Zusammenf\u00fchrung der Programme und Initiativen;<\/li>\n<li>die Ausarbeitung von Texten, Antr\u00e4gen und Entschliessungen, die die Strategie der F\u00f6rderung und Erhaltung von Leben und Kultur der Bergwelt betreffen, die auf besonderen Tagungen diskutiert werden und dann im Namen aller Mitglieder den entsprechenden zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden vorgelegt werden k\u00f6nnen;<\/li>\n<li>jede Art anderer T\u00e4tigkeiten, die geeignet sein k\u00f6nnen, den Verein aufzuwerten und seine Ziele zu erreichen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Die Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Mitglieder k\u00f6nnen werden: Bildungsinstitute, K\u00f6rperschaften, Vereine, Universit\u00e4tsinstitute oder -fachbereiche, Gebirgs-Arbeitsaussch\u00fcsse und Einrichtungen und Organisationen, die in der Lage sind, Forschungen vorzunehmen und Beitr\u00e4ge zum sozialen Ziel des Vereins zu leisten. Mitglied wird man durch Beschluss des Verwaltungsrates. Im Aufnahmeantrag m\u00fcssen die spezifischen Eigenschaften der Einrichtung und die Personalien der Person, die sie in der Mitgliederversammlung vertritt angegeben werden. Der Verwaltungsrat ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Antrags zu rechtfertigen. Das Mitglied muss den Jahresbeitrag entrichten und scheidet aus, wenn es damit mehr als 12 Monate im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p><strong>Die Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>der Verwaltungsrat<\/li>\n<li>der Pr\u00e4sident des Verwaltungsrats;<\/li>\n<li>der Wissenschaftsrat;<\/li>\n<li>das Kollegium der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der einzelnen Mitglieder. Sie wird mindestens einmal im Jahr innerhalb des Monats Mai vom Verwaltungsrat oder auf schriftlichen Antrag von wenigstens einem Zehntel der Mitglieder einberufen. Die Mitteilung der Einberufung mit der Tagesordnung muss den Mitgliedern mit der Post, oder mit e-mail, Fax oder Telegramm wenigstens 5 Tage vorher zugestellt sein. Die Versammlung kann auch ausserhalb des Vereinssitzes einberufen werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschliesst \u00fcber:<\/p>\n<p>die Schlussbilanz und den Bilanzvorschlag, Richtung und Grunds\u00e4tze und allgemeine Initiativen des Vereins, Art und Weise des Vorgehens zur Erreichung des sozialen Ziels, Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, Wahl des Wissenschaftsrates, der Kassenpr\u00fcfer und der Schiedsrichter, Ver\u00e4nderungen des Gr\u00fcndungsaktes und der Satzung, allgemeine Prinzipien der Vereinsordnung und alles, was vom Rat vorgetragen wird.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse erfolgen mit der Stimmenmehrheit, im ersten Wahlgang mit der der Mitglieder und in einem zweiten Wahlgang mit der Mehrheit der Anwesenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber \u00c4nderungen des Gr\u00fcndungsaktes und der Satzung werden mit der Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder gefasst; solche \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins und der \u00dcbertragung des sozialen Verm\u00f6gens mit der Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.<\/p>\n<p>Bei Beschl\u00fcssen \u00fcber die Bilanz und solchen, die ihre Verantwortung betreffen, haben die Verwaltungsr\u00e4te kein Stimmrecht.<\/p>\n<p>Alle eingetragenen Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag geleistet haben, k\u00f6nnen sich in der Mitgliederversammlung zu Wort melden. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, jedoch nicht durch einen Verwaltungsrat.<\/p>\n<p>Den Vorsitz der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Pr\u00e4sident des Verwaltungsrates, bei seiner Abwesenheit der Vizepr\u00e4sident, ist auch dieser abwesend, wird eine Person von der Versammlung gew\u00e4hlt. Der Pr\u00e4sident benennt den Sekret\u00e4r und gegebenenfalls zwei Stimmenausz\u00e4hler. Er stellt die Richtigkeit und G\u00fcltigkeit der Versammlung fest und \u00fcbernimmt ihre Leitung. Der Sekret\u00e4r f\u00fchrt ein Protokoll \u00fcber die Versammlung und unterschreibt dieses zusammen mit dem Pr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p><strong>Verwaltung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Verein wird von einem Verwaltungsrat gef\u00fchrt, der aus drei bis neun Mitgliedern besteht. Diese bleiben drei Jahre im Amt und k\u00f6nnen wiedergew\u00e4hlt werden. Bei R\u00fccktritt oder Ableben eines Rates w\u00e4hlt der Rat ein Ersatzmitglied und bittet auf der folgenden Jahresversammlung um Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>Der Verwaltungsrat w\u00e4hlt aus seiner Mitte einen Pr\u00e4sidenten, einen Vizepr\u00e4sidenten und einen Sekret\u00e4r.<\/p>\n<p>Ihre Benennung kann auch direkt durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Die Mitglieder des Rates erhalten keine Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>Der Rat tritt auf Verlangen des Pr\u00e4sidenten, eines seiner Mitglieder oder eines Mitglieds des Wissenschaftsrates zusammen, auf jeden Fall aber zweimal pro Jahr.<\/p>\n<p>Er wird mit wenigstens sieben Tagen Vorbescheid durch Fax, Post oder e-mail einberufen. Die Sitzungen des Rates sind g\u00fcltig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschl\u00fcsse fasst er mit der Mehrheit der anwesenden R\u00e4te. Bei Parit\u00e4t der Stimmen entscheidet die Stimme des Pr\u00e4sidenten.<\/p>\n<p>Die Teilnahme an der Sitzung kann auch per Telefon (per Audio- bzw. Videokonferenz) erfolgen, sofern der Pr\u00e4sident und der Sekr\u00e4ter anwesend sind.<\/p>\n<p>\u00dcber die Sitzung des Rates wird jeweils ein Protokoll verfasst, das vom Pr\u00e4sidenten und vom Sekret\u00e4r unterzeichnet wird.<\/p>\n<p>Der Verwaltungsrat hat alle Befugnisse zur ordentlichen und ausserordentlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins um seine sozialen Ziele zu erreichen.<\/p>\n<p>Er kann eine Gesch\u00e4ftsordnung zum geregelten Ablauf des Vereinslebens erlassen.<\/p>\n<p>Der Verwaltungsrat kann seine Mitglieder mit spezifischen Aktivit\u00e4ten betrauen und daf\u00fcr eine Verg\u00fctung vorsehen.<\/p>\n<p>Der Pr\u00e4sident und an seiner Stelle der Vizepr\u00e4sident vertreten den Verein vor der \u00d6ffentlichkeit und vor Gericht. Er sorgt f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrates, trifft eventuelle dringende Entscheidungen, die er sich vom Verwaltungsrat best\u00e4tigen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Er sitzt den Zusammenk\u00fcnften des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung vor.<\/p>\n<p><strong>Der Wissenschaftsrat<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Wissenschaftsrat erarbeitet die kulturellen Vorschl\u00e4ge, die dem Verwaltungsrat zu unterbreiten sind und schl\u00e4gt die Themen f\u00fcr die &#8220;chiamate di studio&#8221; (Rufe zum Studium der Bergwelt) vor. Die Mitglieder des Wissenschaftsrates nehmen beratend an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.<\/p>\n<p>Der Wissenschaftsrat besteht aus 5 bis 11 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden. Sie m\u00fcssen besondere wissenschaftliche und kulturelle Kenntnisse \u00fcber die Bergwelt besitzen.<\/p>\n<p>Sie bleiben vier Jahre im Amt und k\u00f6nnen wiedergew\u00e4hlt werden. Der Pr\u00e4sident ist vom Amts wegen f\u00fcr vier Jahre Mitglied des Rates und kann dann in ihn gew\u00e4hlt und wiedergew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>Der Wissenschaftsrat tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Teilnahme an den Sitzungen ist keine Verg\u00fctung vorgesehen.. Der Verwaltungsrat kann den Mitgliedern des Wissenschaftsrates f\u00fcr spezifische Aufgaben eine Verg\u00fctung zuerkennen.<\/p>\n<p><strong>Kollegium der Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins wird von einem Kollegium von Kassenpr\u00fcfern kontrolliert, das aus drei Mitgliedern besteht.<\/p>\n<p>Sie bleiben drei Jahre im Amt und sind wiederw\u00e4hlbar.<\/p>\n<p>Sie m\u00fcssen die ordungsgem\u00e4sse Buchf\u00fchrung best\u00e4tigen, einen Bericht \u00fcber den Bilanzvorschlag und die Schlussbilanz erstellen und k\u00f6nnen den Kassenbestand und die Existenz von Werten und Titeln ermitteln. Sie k\u00f6nnen, auch einzeln, Inspektionen und Kontrollen vornehmen.<\/p>\n<p><strong>Vereinsverm\u00f6gen und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das Verm\u00f6gens des Vereins besteht aus beweglichen und unbeweglichen G\u00fctern, die in sein Eigentum \u00fcbergehen, aus Spenden, Schenkungen und Verm\u00e4chtnissen, die nicht direkt den sozialen Zielen zugef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Seine Einnahmen bestehen aus den Mitgliedsbeitr\u00e4gen und aus Erl\u00f6sen aus Veranstaltungen und sozialen Diensten.<\/p>\n<p>Die Erl\u00f6se aus der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung m\u00fcssen zur Realisierung der institutionellen Aktivit\u00e4ten verwandt werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben kein Recht auf R\u00fcckerstattung von Beitr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Verwaltungsrat muss innerhalb von 90 Tagen nach seinem Abschluss den Bilanzvorschlag und die Schlussbilanz vorbereiten.<\/p>\n<p><strong>Aufl\u00f6sung und Abwicklung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Verein l\u00f6st sich auf Beschluss einer Versammlung, die eigens daf\u00fcr einberufen ist. Sie bestimmt das bei der Aufl\u00f6sung eventuell realisierbare Verm\u00f6gen an andere nicht gewinnorientierte oder gemeinn\u00fctzige Organisationen, deren Ziel der Schutz des Lebens in den Bergen und seiner Kultur ist.<\/p>\n<p>Streitigkeiten<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Alle eventuellen Streitf\u00e4lle, die zwischen Mitgliedern oder zwischen ihnen und dem Verein entstehen, werden einem Kollegium von drei Schiedsrichtern vorlegt.<\/p>\n<p>Diese entscheiden &#8220;ex bono et aequo&#8221; ohne irgendeine Formalit\u00e4t der Prozedur und ihr Spruch ist unanfechtbar.<\/p>\n<p>Gezeichnet: ANDREA ANGELINI; HANS MOSER; LUIGI ZANZI; FRANCESCO MICELLI; ROBERTO MARIO TOGNI; AUGUSTA VITTORIA CERUTTI; ESTER CASON; HEINZ DIETER POHL; SANDRO SILVANO; ANTONINO CALCAGNO.-<\/p>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Name &#8211; Sitz &#8211; Ziele Es wird der Verein &#8220;RETE MONTAGNA&#8221; gegr\u00fcndet. 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