Name – Sitz – Ziele
Es wird der Verein “RETE MONTAGNA” gegründet.
Von Instituten der Forschung über die Bergwelt, d.h. Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen, Organisationen, öffentlichen und privaten Instituten, die in irgendeiner Form und Weise Studien und Forschungen zum Thema Bergwelt, Leben in den Bergen und Kultur der Bergwelt in ihren verschiedenen Ausdruckweisen und Traditionen durchführen und fördern.
Er hat seinen Sitz in Belluno (BL), Piazza Mercato Nr 26.
Der Verein ist ohne Gewinnzweck. Er verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Er verfolgt das Ziel, ein Netzwerk von Verbindungen zwischen den Mitgliedern zu schaffen, um damit die Koordination, Vergleiche, den Austausch und die Fortbildung, die Verbreitung, die Erhaltung des wissenschaftlichen und kulturellen Gutes der Mitglieder zu erweitern sowie auch eine synergetische Steigerung ihrer verschiedenen Initiativen und Erfahrungen zu erreichen. Dies alles mit dem Ziel einer Vertiefung der Kenntnisse über die Bergwelt und einer Aufwertung ihrer Kultur und eines verbesserten Schutzes zu ihrer Erhaltung.
Der Verein verfolgt seine Ziele durch:
- die Schaffung eines Katalogs aller Bibliotheken und Archive, die bei den einzelnen Mitgliedern zur Konsultation zur Verfügung stehen;
- die Einleitung von Arbeitsvorschlägen zu koordinierten und verbundenen Studien der Mitglieder, auch in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen durch die Förderung von Tagungen, Veröffentlichungen, Weiterbildungskursen, Studien über die Bergwelt, insbesondere im Bereich der Alpen und der Gebirge Europas;
- Austausch eigener Erfahrungen der einzelnen Mitglieder;
- die Koordinierung und Zusammenführung der Programme und Initiativen;
- die Ausarbeitung von Texten, Anträgen und Entschliessungen, die die Strategie der Förderung und Erhaltung von Leben und Kultur der Bergwelt betreffen, die auf besonderen Tagungen diskutiert werden und dann im Namen aller Mitglieder den entsprechenden zuständigen Behörden vorgelegt werden können;
- jede Art anderer Tätigkeiten, die geeignet sein können, den Verein aufzuwerten und seine Ziele zu erreichen.
Die Mitglieder
Mitglieder können werden: Bildungsinstitute, Körperschaften, Vereine, Universitätsinstitute oder -fachbereiche, Gebirgs-Arbeitsausschüsse und Einrichtungen und Organisationen, die in der Lage sind, Forschungen vorzunehmen und Beiträge zum sozialen Ziel des Vereins zu leisten. Mitglied wird man durch Beschluss des Verwaltungsrates. Im Aufnahmeantrag müssen die spezifischen Eigenschaften der Einrichtung und die Personalien der Person, die sie in der Mitgliederversammlung vertritt angegeben werden. Der Verwaltungsrat ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Antrags zu rechtfertigen. Das Mitglied muss den Jahresbeitrag entrichten und scheidet aus, wenn es damit mehr als 12 Monate im Rückstand ist.
Die Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung;
- der Verwaltungsrat
- der Präsident des Verwaltungsrats;
- der Wissenschaftsrat;
- das Kollegium der Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der einzelnen Mitglieder. Sie wird mindestens einmal im Jahr innerhalb des Monats Mai vom Verwaltungsrat oder auf schriftlichen Antrag von wenigstens einem Zehntel der Mitglieder einberufen. Die Mitteilung der Einberufung mit der Tagesordnung muss den Mitgliedern mit der Post, oder mit e-mail, Fax oder Telegramm wenigstens 5 Tage vorher zugestellt sein. Die Versammlung kann auch ausserhalb des Vereinssitzes einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung beschliesst über:
die Schlussbilanz und den Bilanzvorschlag, Richtung und Grundsätze und allgemeine Initiativen des Vereins, Art und Weise des Vorgehens zur Erreichung des sozialen Ziels, Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, Wahl des Wissenschaftsrates, der Kassenprüfer und der Schiedsrichter, Veränderungen des Gründungsaktes und der Satzung, allgemeine Prinzipien der Vereinsordnung und alles, was vom Rat vorgetragen wird.
Die Beschlüsse erfolgen mit der Stimmenmehrheit, im ersten Wahlgang mit der der Mitglieder und in einem zweiten Wahlgang mit der Mehrheit der Anwesenden. Beschlüsse über Änderungen des Gründungsaktes und der Satzung werden mit der Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder gefasst; solche über die Auflösung des Vereins und der Übertragung des sozialen Vermögens mit der Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.
Bei Beschlüssen über die Bilanz und solchen, die ihre Verantwortung betreffen, haben die Verwaltungsräte kein Stimmrecht.
Alle eingetragenen Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag geleistet haben, können sich in der Mitgliederversammlung zu Wort melden. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen, jedoch nicht durch einen Verwaltungsrat.
Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Präsident des Verwaltungsrates, bei seiner Abwesenheit der Vizepräsident, ist auch dieser abwesend, wird eine Person von der Versammlung gewählt. Der Präsident benennt den Sekretär und gegebenenfalls zwei Stimmenauszähler. Er stellt die Richtigkeit und Gültigkeit der Versammlung fest und übernimmt ihre Leitung. Der Sekretär führt ein Protokoll über die Versammlung und unterschreibt dieses zusammen mit dem Präsidenten.
Verwaltung
Der Verein wird von einem Verwaltungsrat geführt, der aus drei bis neun Mitgliedern besteht. Diese bleiben drei Jahre im Amt und können wiedergewählt werden. Bei Rücktritt oder Ableben eines Rates wählt der Rat ein Ersatzmitglied und bittet auf der folgenden Jahresversammlung um Bestätigung.
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Sekretär.
Ihre Benennung kann auch direkt durch die Mitgliederversammlung erfolgen. Die Mitglieder des Rates erhalten keine Vergütung.
Der Rat tritt auf Verlangen des Präsidenten, eines seiner Mitglieder oder eines Mitglieds des Wissenschaftsrates zusammen, auf jeden Fall aber zweimal pro Jahr.
Er wird mit wenigstens sieben Tagen Vorbescheid durch Fax, Post oder e-mail einberufen. Die Sitzungen des Rates sind gültig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse fasst er mit der Mehrheit der anwesenden Räte. Bei Parität der Stimmen entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Die Teilnahme an der Sitzung kann auch per Telefon (per Audio- bzw. Videokonferenz) erfolgen, sofern der Präsident und der Sekräter anwesend sind.
Über die Sitzung des Rates wird jeweils ein Protokoll verfasst, das vom Präsidenten und vom Sekretär unterzeichnet wird.
Der Verwaltungsrat hat alle Befugnisse zur ordentlichen und ausserordentlichen Geschäftsführung des Vereins um seine sozialen Ziele zu erreichen.
Er kann eine Geschäftsordnung zum geregelten Ablauf des Vereinslebens erlassen.
Der Verwaltungsrat kann seine Mitglieder mit spezifischen Aktivitäten betrauen und dafür eine Vergütung vorsehen.
Der Präsident und an seiner Stelle der Vizepräsident vertreten den Verein vor der Öffentlichkeit und vor Gericht. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrates, trifft eventuelle dringende Entscheidungen, die er sich vom Verwaltungsrat bestätigen lässt.
Er sitzt den Zusammenkünften des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung vor.
Der Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat erarbeitet die kulturellen Vorschläge, die dem Verwaltungsrat zu unterbreiten sind und schlägt die Themen für die “chiamate di studio” (Rufe zum Studium der Bergwelt) vor. Die Mitglieder des Wissenschaftsrates nehmen beratend an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.
Der Wissenschaftsrat besteht aus 5 bis 11 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Sie müssen besondere wissenschaftliche und kulturelle Kenntnisse über die Bergwelt besitzen.
Sie bleiben vier Jahre im Amt und können wiedergewählt werden. Der Präsident ist vom Amts wegen für vier Jahre Mitglied des Rates und kann dann in ihn gewählt und wiedergewählt werden.
Der Wissenschaftsrat tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen.
Für die Teilnahme an den Sitzungen ist keine Vergütung vorgesehen.. Der Verwaltungsrat kann den Mitgliedern des Wissenschaftsrates für spezifische Aufgaben eine Vergütung zuerkennen.
Kollegium der Kassenprüfer
Die Geschäftsführung des Vereins wird von einem Kollegium von Kassenprüfern kontrolliert, das aus drei Mitgliedern besteht.
Sie bleiben drei Jahre im Amt und sind wiederwählbar.
Sie müssen die ordungsgemässe Buchführung bestätigen, einen Bericht über den Bilanzvorschlag und die Schlussbilanz erstellen und können den Kassenbestand und die Existenz von Werten und Titeln ermitteln. Sie können, auch einzeln, Inspektionen und Kontrollen vornehmen.
Vereinsvermögen und Geschäftsjahr
Das Vermögens des Vereins besteht aus beweglichen und unbeweglichen Gütern, die in sein Eigentum übergehen, aus Spenden, Schenkungen und Vermächtnissen, die nicht direkt den sozialen Zielen zugeführt werden.
Seine Einnahmen bestehen aus den Mitgliedsbeiträgen und aus Erlösen aus Veranstaltungen und sozialen Diensten.
Die Erlöse aus der Geschäftsführung müssen zur Realisierung der institutionellen Aktivitäten verwandt werden.
Die Mitglieder haben kein Recht auf Rückerstattung von Beiträgen.
Das Geschäftsjahr endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Verwaltungsrat muss innerhalb von 90 Tagen nach seinem Abschluss den Bilanzvorschlag und die Schlussbilanz vorbereiten.
Auflösung und Abwicklung
Der Verein löst sich auf Beschluss einer Versammlung, die eigens dafür einberufen ist. Sie bestimmt das bei der Auflösung eventuell realisierbare Vermögen an andere nicht gewinnorientierte oder gemeinnützige Organisationen, deren Ziel der Schutz des Lebens in den Bergen und seiner Kultur ist.
Streitigkeiten
Alle eventuellen Streitfälle, die zwischen Mitgliedern oder zwischen ihnen und dem Verein entstehen, werden einem Kollegium von drei Schiedsrichtern vorlegt.
Diese entscheiden “ex bono et aequo” ohne irgendeine Formalität der Prozedur und ihr Spruch ist unanfechtbar.
Gezeichnet: ANDREA ANGELINI; HANS MOSER; LUIGI ZANZI; FRANCESCO MICELLI; ROBERTO MARIO TOGNI; AUGUSTA VITTORIA CERUTTI; ESTER CASON; HEINZ DIETER POHL; SANDRO SILVANO; ANTONINO CALCAGNO.-